Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dirks Healthcare GmbH

1. Geltungsbereich, Begriffsdefinitionen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch als „AGB“ bezeichnet) gelten für alle Verträge über Leistungen im Geschäftsverkehr mit unseren Abnehmern, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

1.2 Leistung im Sinne der diesen AGB zugrunde liegenden Verträge ist insbesondere die Veräußerung von Meltblown-Vlies an Abnehmer.

1.3 Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB unserer Abnehmer werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis der AGB des Abnehmers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbracht haben.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit unserem Abnehmer (einschließlich etwaiger Rahmenlieferverträge, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Leistungsumfangs) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung, beides mindestens in Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief), maßgebend.

1.5 Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften daher, soweit sie nicht in diesen Bedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.

2. Angebote, Vertragsschluss

2.1 Die in unseren Katalogen und Preisblättern – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Die Übersendung eines unterzeichneten Kostenvoranschlages oder einer Kostenübernahmebestätigung seitens unseres Abnehmers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Gleiches gilt für einen mündlich erteilten Auftrag.

2.2 Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn wir schriftlich eine Auftragsbestätigung erteilen. Wir können eine Bestellung allerdings auch durch Lieferung oder Leistungserbringung annehmen. Die Annahme erfolgt in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen nachdem uns das Angebot zugegangen ist.

3. Leistungsbeschreibung

3.1 Art, Umfang und Inhalt der von uns zu erbringenden Leistungen werden in dem jeweiligen Angebot und/oder der Auftragsbestätigung beschrieben. Änderungen der Leistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.

3.2 Wir sind berechtigt, uns zur Erbringung unserer Leistungen geeigneter Subunternehmer zu bedienen.

4. Leistungs- und Liefertermine

4.1 Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen und/oder Lieferungen gelten stets nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde.

4.2 Leistungstermine und Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Abnehmer mit seinen vertraglichen Verpflichtungen – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist.

4.3 Darüber hinaus verlängern sich Leistungstermine und Lieferfristen, wenn und sofern die Erbringung unserer Leistung aus Gründen verzögert und/oder gestört ist, die wir nicht zu vertreten haben (Nichtverfügbarkeit der Leistung). Beginn, Dauer und Ende derartiger Leistungshindernisse teilen wir unserem Abnehmer unverzüglich mit. Der Abnehmer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten, kündigen oder innerhalb angemessener Frist leisten wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Abnehmer zurücktreten oder kündigen. Im Falle des Rücktritts oder der Kündigung werden wir eine erbrachte Gegenleistung des Abnehmers unverzüglich erstatten, sofern es sich nicht um die Vergütung für eine bereits erbrachte oder abgenommene Teilleistung handelt.

4.4 Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien oder Pandemien und sonstige Umstände, die uns die Leistung/Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die wir trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, berechtigen uns, die Erfüllung der übernommenen Leistungs-/Lieferfristen angemessen hinauszuschieben oder vom Vertag zurückzutreten oder ihn zu kündigen, selbst wenn wir uns in Verzug befinden sollten. In diesem Fall werden wir den Abnehmer unverzüglich informieren und erbrachte Gegenleistungen erstatten, sofern es sich nicht um die Vergütung für eine bereits erbrachte oder abgenommene Teilleistung handelt. Das gleiche Recht nach Satz 1 steht dem Abnehmer zu, wenn ihm das Festhalten am Vertrag oder die Abnahme wegen der Verzögerung nicht zumutbar ist. Zu den Umständen, die die Leistung/Lieferung erschweren oder unmöglich machen nach Satz 1 zählen auch vor Vertragsschluss vorhandene, dem Abnehmer und uns aber unbekannt gewesene Hindernisse.

4.5 Der Eintritt unseres Leistungs-/Lieferverzuges richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung des Abnehmers erforderlich.

4.6 Die Rechte des Abnehmers nach Ziffer 11 dieser AGB und weitergehende gesetzliche Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.

5. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versand, Teilleistung und -lieferung

5.1 Erfüllungsort für Lieferungen unsererseits und die Zahlungspflicht des Abnehmers ist unser Geschäftssitz in Emden. Gleiches gilt für den Nacherfüllungsort. Die Lieferung und Gefahrübergang erfolgen „Ab Werk“.

5.2 Teilleistungen und -lieferungen sind grundsätzlich in zumutbarem Umfang zulässig. In diesem Fall sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten vertragsgemäßen Leistung in Rechnung zu stellen.

5.3 Wir haben das Vertragsprodukt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verpacken und die Kosten hierfür zu tragen.

6. Wareneingangsprüfung

6.1. Der Abnehmer ist verpflichtet, unverzüglich nach Wareneingang Art, Menge und Beschaffenheit der gelieferten Vertragsprodukte zu prüfen.

6.2 Die hiernach (nach dieser Untersuchungsmethode) offensichtlichen Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen. Zeigt sich später ein Mangel, der (durch die genannte Untersuchungsmethode) nicht bei Wareneingang zu erkennen ist (verdeckter Mangel), hat der Abnehmer unverzüglich nach Kenntniserlangung den versteckten Mangel uns anzuzeigen. Entscheidend ist in allen Fällen der Zugang der Mängelanzeige bei uns.

6.3 Die Ware gilt hinsichtlich vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche und Rechte als mangelfrei, wenn die Rüge verspätet erfolgt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichem Verhalten beruhen oder nach dem Produkthaftungsgesetz begründet sind.

7. Preise, Zahlung

7.1 Unsere ausgewiesenen Preise sind Netto-Preise zuzüglich etwaiger Auslagen und der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, sofern mit unserem Abnehmer keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Abnehmers. Auslagen können insbesondere Reise- und Übernachtungskosten sein, welche gegen Einzelnachweis erstattet werden.

7.2 Sofern mit unserem Abnehmer keine Vergütungsvereinbarung nach Stückzahlen getroffen wurde, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise, wie sie dem Abnehmer zuvor durch die Übersendung des Angebotes oder in unserer Auftragsbestätigung bekannt gemacht worden sind.

7.3 Bei Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss, z.B. durch eine Verlängerung des Leistungszeitraumes, wird die vereinbarte Vergütung um die damit anfallenden bzw. wegfallenden Kosten entsprechend angepasst.

7.4 Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungsbeträge binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Schuldposten zuzüglich darauf anfallender Verzugszinsen verwendet, soweit der Auftraggeber dies nicht anderweitig bestimmt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Abnehmer unser Eigentum.

8.2 Der Abnehmer darf die Produkte für die Herstellung von medizinischen Schutzausrüstungen verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Er darf die Produkte jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Abnehmers gegen seine Kunden aus einem Weiterverkauf der Produkte tritt der Abnehmer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

8.3 Der Abnehmer darf die abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt.

8.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vertragsprodukte durch den Abnehmer wird immer für uns vorgenommen. Werden die Vertragsprodukte mit anderen, nicht uns gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vertragsprodukte zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

8.5 Bei Pfändungen der Vertragsprodukte durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Abnehmer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

9.1 Dem Abnehmer stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein fälliger Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dies gilt nicht für die dem Abnehmer aufgrund von Mängeln der Leistung zustehenden Gegenrechte, die aus demselben Vertragsverhältnis wie die beanstandete Leistung resultieren.

9.2 Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit unserem Abnehmer abzutreten.

10. Gewährleistung, Sachmängel

10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Abnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

10.2 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Abnehmer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Abnehmers voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 6 dieser AGB nachgekommen ist.

10.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Vertragsprodukte sind wir innerhalb einer in angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Abnehmer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

10.4 Der Abnehmer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandeten Produkte zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Abnehmer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

10.5 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Abnehmer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Abnehmer nicht erkennbar.

10.6 Ansprüche des Abnehmers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

11. Haftung

11.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.3 Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Abnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Abnehmer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

12. Datenschutz

Hinweise zur Datenverarbeitung sind in unserer Datenschutzerklärung enthalten, die unter https://dirks-group.de/index.php/kontakt/datenschutz.html abrufbar ist.

13. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

13.1 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Emden (Deutschland), soweit der Abnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Abnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind jedoch berechtigt, den Abnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften insbesondere zur ausschließlichen Zuständigkeit bleiben unberührt.

13.2 Die Vertragsbeziehungen zwischen uns und unserem Abnehmer unterliegen ausschließlich dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen, welche auf Rechtsordnungen anderer Länder verweisen.